AGB

GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR KONFERENZEN, BANKETTS UND SONSTIGE VERANSTALTUNGEN

  1. Die Geschäftsbedingungen gelten für Konferenzen, Banketts und sonstige Veranstaltungen sowie für alle weiteren damit zusammenhängenden Leistungen und Lieferungen. Sie gelten entsprechend für Material, Geschirr und sonstige Gegenstände, die die Firma Bon Appétit zur Verfügung stellt.
  2. Falls der Auftraggeber nicht gleichzeitig Veranstalter ist, haftet er der Firma Bon Appétit gegenüber mit dem Veranstalter als Gesamtschuldner.
  3. Reservierungen von Veranstaltungen werden durch die Auftragsbestätigung seitens der Firma Bon Appétit bindend. Bei Stornierung zwischen dem 15. und 21. Tag vor der Veranstaltung kann die Firma Bon Appétit die vollen Vorbereitungskosten zzgl. Ersatz von 30% des Umsatzes berechnen.
    Bei Stornierung zwischen dem 8. und 14. Tag vor der Veranstaltung kann die Firma Bon Appétit die Vorbereitungskosten zuzüglich Ersatz von 40% des Umsatzes berechnen. Bei Stornierung zwischen dem 3. und 7. Tag vor einer Veranstaltung kann die Firma Bon Appétit die Vorbereitungskosten plus Ersatz von 100% des entgangenen Umsatzes berechnen.
  4. Der Auftraggeber hat der Firma Bon Appétit die verbindliche Anzahl der Teilnehmer an einem Bankett, Konferenz – oder sonstige Veranstaltung spätestens 5 Werktage vor dem Termin mitzuteilen. Tatsächlich entstehenden Abweichungen nach unten können in der 5 Werktags – Frist nicht mehr berücksichtigt werden. Die garantierte Personenzahl ist Basis der Abrechnung.
    Überschreitungen der Teilnehmerzahl nach oben gegenüber der als garantierten Zahl werden bis zu max. 5% mit einem anteiligen Mehrpreis von der Firma Bon Appétit akzeptiert, die insoweit einen reibungslosen Ablauf der Veranstaltung gewährleistet.
    Über weitergehende Überschreitungen der Teilnehmerzahl bedarf es einer vorherigen Abstimmung mit der Firma Bon Appétit. Bei Überschreitungen wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrundegelegt.
  5. Bei der Berechnung der Fristen wird der Tag des Einganges einer schriftlichen Stornierung bei Bon Appétit nicht mitgerechnet.
  6. Für Beschädigungen oder Verlust von Inventar oder Material, die während der Veranstaltung verursacht wurden, haftet der Auftraggeber, es sei denn, das Verschulden liegt nachweisbar bei der Firma Bon Appétit. Sämtliches Dekorationsmaterial muß dem feuerpolizeilichen Anforderungen entsprechen. Im Zweifelsfall ist der Auftraggeber verpflichtet, sich mit der zuständigen Feuerwehr, in Verbindung zu setzen.
  7. Eine etwaige notwendige Versicherung für mitgebrachte Ausstellungsgegenstände obliegt dem Auftraggeber. Die Firma Bon Appétit haftet nicht für abhandengekommene oder beschädigte Gegenstände.
  8. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist nicht gestattet.
  9. Eine Haftung wegen Nichterfüllung durch höhere Gewalt ( Brand, Streik, Naturkatastrophen u.ä. ) ist ausgeschlossen.
  10. Die Rechnung der Firma Bon Appétit ist mit Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
  11. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
  12. Sollten einzelne Bedingungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Die betreffende Bestimmung ist durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck, möglichst nahe kommt.